Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!
Ihre Gesundheit ist ein kostbares Gut, das es zu bewahren gilt.
Deshalb liegt uns der Erhalt Ihres Wohlergehens durch Früherkennung urologischer Krankheiten besonders am Herzen.
Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen zwar weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall; diese Leistungen sind allerdings gesetzlich auf das medizinisch unbedingt Notwendige begrenzt.
So heißt es im aktuellen Sozialgesetzbuch (SGB V):
- Die medizinischen Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
- Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
- Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer („die Ärzte“, u. Anm.) nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Das bedeutet, dass aufgrund des geltenden Gesetzes nicht alles, was wünschenswert, medizinisch sinnvoll und ratsam ist – so wie in der Vergangenheit üblich – als Kassenleistung von uns erbracht werden darf.
Wir Ärzte sind daher gezwungen, uns bei der Verordnung von Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln und der Erbringung von Leistungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen auf das wirklich Notwendig(st)e zu beschränken.
Selbstverständlich wollen wir Ihnen dennoch unserer Meinung nach sinnvolle Gesundheitsleistungen anbieten, und zwar in Form mehrerer Gesundheits- und Vorsorgeleistungen mit individuell auf Sie zugeschnittenen Profilen.
Die Erbringung dieser Leistungen findet im Rahmen eines privaten Behandlungsvertrages statt und unterliegen nicht der Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten hierfür errechnen sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bitte sprechen Sie uns direkt und vertrauensvoll daraufhin an, damit wir Sie individuell beraten können.



